Für natürlichere Ufer - Rückbau von Uferbefestigungen

Verschiedene Uferbefestigungen im Hamburger Hafen bei Rothenburgsort. Foto SLE

Wo das Elbufer besonders stark gegen die Kräfte des Flusses gesichert ist, kann sich kein natürlicher Lebensraum entwickeln. Wenn es aus Hochwasserschutzgründen möglich ist, renaturieren wir befestigte Ufer, damit sich elbetypische Tiere und Pflanzen hier wieder ansiedeln können.

Rund 40 Prozent der Ufer westlich von Hamburg sind wasserbaulich gesichert – östlich der Stadt sind es rund 90 Prozent. Die Befestigungen schränken den dynamischen Bewuchs stark ein. Natürliche Ufer fehlen weitgehend – und mit ihnen die Lebensgrundlage für tideelbetypische Pflanzen und Tiere.

Nur dort, wo sich Ufer im Zusammenspiel von Wasser und Land ungestört entwickeln, bleiben natürliche Lebensräume an der Tideelbe erhalten bzw. können neu entstehen. Deshalb senken wir Uferbefestigungen ab oder entfernen sie - dort, wo es sinnvoll ist.

So haben wir das Uferdeckwerk der im Hamburger Hafen liegenden Elbinsel Kaltehofe auf einer Länge von etwa 250 m entfernt. Ebenso haben wir - in Zusammenarbeit mit der HPA oder der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Deckwerk an mehreren Stellen bei Juelssand, Schweenssand, am Wrauster Bogen, an der Bunthäuser Spitze und auf der Elbinsel Rhinplate abgesenkt. Unter dem Einfluss der Gezeiten kann sich das Ufer steht an diesen Stellen nun wieder natürlicher entwickeln.

 

Möchten Sie mehr wissen? Hier finden Sie unseren Flyer.  Sehen Sie sich auch unseren Projektfilm an:

 

Ziele von Deckwerksrückbauten

  • Verbesserung der Voraussetzungen für die Herausbildung einer ästuartypischen Uferdynamik
  • Förderung einer strukturreichen Ufervegetation
  • Entwicklung einer natürlichen Vegetationszonierung im Übergangsbereich von Land und Wasser

 

Stand Oktober 2023


Bezug zum Integrierten Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar (IBP)

  • Umsetzung der Maßnahme FR 1.8 HH/SH: Verbesserung der Uferstrukturen an Norder- und Süderelbe
  • Umsetzung der Maßnahme A 4.3 HH/SH: Erhaltung von naturnahen Ufern und Entwicklung von naturnäheren Ufern mit ästuartypischen Tideröhrichten